AGB Mietstudio Vibe
1. Allgemeines
Geschäftsbedingungen
a) Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen.
b) Sie gelten als vereinbart, mit der Übernahme des Studios bzw. des Angebotes, durch den Kunden.
c) Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
d) Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit und verpflichtet sich, bei Mietbeginn durch die Vorlage einen amtlich gültigen Lichtbild ausweis zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu speichern. Dieses kann durch eine Fotokopie des Ausweises erfolgen.
2. Miete
a) Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste, die online unter: studiovibe.de einzusehen ist.
b) Die Studiomiete beinhaltet Heizung, Strom-/Wasserkosten, Blitz- und Studiotechnik.
c) Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Zuschlag je angefangene Stunde abgerechnet. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
d) Die Buchung kann bis zu 7 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Anderen Falls werden 50% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst am Vortag oder am gleichen Tag abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Mietpreises als Storno- kosten berechnet. Die Stornokosten entfallen, wenn ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und im Voraus bezahlt wird. Wird auch der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden 100% Stornokosten berechnet.
e) Der Vermieter behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit das Studio betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht.
f) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung oder Assistenz können vereinbart werden, hierbei entstehen gesondert Kosten, die nicht in der Raummiete enthalten sind.
3. Zahlungsbedingungen
a) Die Miete ist nach Beginn der Nutzung im bar, per Überweisung oder PayPal zu bezahlen.
b) Nebenkosten, sowie Zusatzleistungen sowie Zeitüberschreitungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und sind ebenfalls in bar zu begleichen.
c) Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.
4. Nutzung
a) Der Mieter ist verpflichtet, das Studio sowie alle gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
b) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. offenes Feuer) ist untersagt. In Ausnahmefällen ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters einzuholen.
c) Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden.
d) Ein Umbau oder Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Strom führende Teile. Ohne besondere Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.
e) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
f) Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungs- fristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatz Verpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vereinbarungen verstößt.
g) Bei starker Verschmutzung des Papierhintergrundes, wird der Verbrauch mit 10,00 € pro laufender Meter in Rechnung gestellt.
e) Bei starker Verschmutzung des Cycloramas, wird die Extrareinigung in Höhe von 25,00 € in Rechnung gestellt.
5. Zustand der Räume
a) Das Studio wird in besenreinem Zustand vermietet. Etwaige Mängel hat der Mieter zu Beginn schriftlich in einem Übernahmeprotokoll zu protokollieren.
Soweit nichts anders im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zu übergeben. Die dafür benötigte Zeit hat der Mieter innerhalb der Mietzeit zu berücksichtigen.
In allen Räumen herrscht Rauchverbot.
b) Sollte sich das Studio nach der Mietzeit in einem Zustand starker Verschmutzung befinden, behält sich der Vermieter vor, die Kosten für die Reinigung zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten wie z.B. Mietausfall dem Mieter in Rechnung zu stellen.
c) Der Vermieter erstellt bei Rücknahme der vermieteten Gegenstände und Räume zusammen mit dem Mieter per Videotelefonat ein Übergabeprotokoll.
Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten Gegenstände und Räume, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle an.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Alle von Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.
b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen, ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.